1400

Bälle

8

Minitore

18

Trikotsätze

50

Mitglieder

Liebe Freunde des Jugendfussballs,

Seit November 2012 unterstützt und fördert der Jugendförderverein die Jugend-Fußballabteilung des TuS 05 Oberpleis. Auf starken ehrenamtlichen Schultern getragen, unterstützt der JFV die Ausrichtung von Turnieren, rüstet die Mannschaften mit Bällen, Trainingsmaterialien, Trikots und mehr aus. Und sorgt nebenbei auch noch für gute Laune. Dank der Arbeit der Mitglieder und des Vorstandes haben über 400 Kinder und Jugendliche hervorragende Rahmenbedingungen, um miteinander Fußball zu spielen.

So unterstützen wir neben dem Trainingsalltag zusätzlich ein Torwart- sowie ein Lauf- und Koordinationstraining für die Jugendlichen. Dort werden die Kinder gezielt von ausgebildeten Trainern gefordert und gefördert. Allgemeine Ausstattungen wie Kleinfeldtore oder Ballkörbe für alle Mannschaften gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet des Jugendfördervereins. Mit diesen Projekten wird auch die Neuausrichtung der Fußball-Jugendabteilung unterstützt. Die Gründung des Leistungszentrums soll die optimale Förderung der Kinder und Jugendlichen im Leistungsbereich beim TuS 05 Oberpleis ermöglichen.

Was können Sie tun?

Um die Herausforderung zu bewältigen und die Jugend-Fußballabteilung langfristig zu unterstützen, hat es sich der Jugendförderverein auf die Fahnen geschrieben, den sozialen und gemeinnützigen Aspekt immer in den Vordergrund zu stellen. Tragen auch Sie ihren Teil dazu bei und unterstützen Sie die Arbeit des Jugendfördervereins.

Seit November 2012 unterstützt der Jugendförderverein die Jugendabteilung des TuS 05 Oberpleis. Dabei wurden schon eine Vielzahl von Projekten und Ideen unterstützt und gefördert. Unter anderem…

…bei den Mannschaften: 

  • Einheitliche Trikotsätze
  • Trainingsshirts für die gesamte Jugendabteilung
  • Trainingsanzüge
  • Neuausrüstung Bälle & Trainingsmaterialien

…bei den Trainern: 

  • Fortbildungen
  • Lizenzerwerb (C-/B-/Breitensport)
  • Lizenzerneuerungen

…als Ausrichter von Veranstaltungen: 

  • Jährliches Hallenturnier
  • Bambini-Spielefeste
  • Pfingstturnier

1. Vorsitzender
Friedhelm Fuchshofen
 
stellv. Vorsitzender
Barbara Lütz
 
Kassierer
Rainer Müller
 
Schriftführerin
Laura Klosterhalfen
 
Beisitzer
Jan Fuchshofen
 
Beisitzer
Georg Dahs
 
Beisitzer
Julian Körver
 

Förderer des Jugendfußballs

im TUS 1905 Oberpleis e.V.

 

§ 1 Name und Sitz

 

Der Verein führt den Namen

 

Förderer des Jugendfußballs im TUS 1905 Oberpleis e.V.

 

Er hat seinen Sitz in Königswinter-Oberpleis und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg unter der Geschäftsnummer – VR 3191 – eingetragen.

 

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

Zweck des Vereins ist die materielle und ideelle Förderung des Jugendsports. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung

  •  der Jugendmannschaften des TUS 1905 Oberpleis e.V.
  •  sozial bedürftiger Spieler
  •  ausländischer Jugendspieler in besonderen Lebenslagen.

Die Finanzierung der Satzungszwecke erfolgt durch die Beiträge der Mitglieder, durch Spenden sowie durch Einnahmen im Rahmen der Durchführung gesonderter Sport- oder sonstiger gesellschaftlicher Veranstaltungen.

 

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§ 4 Geschäftsjahr

 

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 5 Mitgliedschaft

 

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
  2. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann unter Wahrung einer Frist von 4 Wochen seit Bekanntgabe der Ablehnung Widerspruch eingelegt werden. Über diesen Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
  3. Die Mitgliedschaft endet
    1. durch schriftliche Austrittserklärung zum Schluss eines Halbjahrs mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten,
    2. durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 5 Abs. 4
    3. bei Nichtzahlen des Beitrags gemäß § 10
    4. mit dem Tod des Mitglieds.
  4. Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch den Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden. Die schriftliche Beschlussfassung sowie deren Begründung ist dem Mitglied zuzustellen und wird unter Setzung einer Widerspruchsfrist von 4 Wochen wirksam. Über den Ausschluss ist die Mitgliederversammlung zu informieren.

 

 

§ 6 Organe

 

Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Beirat.

 

 

§ 7 Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter (2. Vorsitzender), einem Kassierer, einem Schriftführer und mindestens zwei Beisitzern. Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende zusammen mit seinem Stellvertreter oder der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

 

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

 

§ 8 Mitgliederversammlung

 

  1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist vom Vorstand unter Wahrung einer Frist von 10 Tagen schriftlich einzuberufen. Als schriftliche Einberufung gilt auch eine Einladung auf elektronischem Weg. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einberufen werden. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Prozent der Mitglieder auf der Versammlung erschienen sind.
  2. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    •  Verabschiedung eines Finanzplans
    •  Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    •  Wahl und Entlastung der Vorstandsmitglieder
    •  Beschluss über Satzungsänderungen
    •  Beschluss über Auflösung
    •  Bestellung von zwei Kassenprüfern

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Der          Protokollführer wird von der Versammlung bestimmt. Das Protokoll muss vom          Protokollführer und vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unterzeichnet    sein.

 

§ 9 Beirat

 

Jede aktive Jugendmannschaft sollte durch ein Volljähriges Mitglied im Beirat vertreten sein, welches die Belange der jeweiligen Mannschaft vertritt. Der Beirat hat eine beratende Funktion. Einmal pro Halbjahr berät er zusammen mit dem Vorstand, mit dem für Fußball zuständigen Vorstand des TUS 1905 Oberpleis e.V., den Vertretern der Jugendfußballabteilung des TUS 1905 Oberpleis e.V. (Mädchen und Jungen), sowie der Abteilungsleitung Fußball über die Entwicklung im Jugendfußball. Weiteres regelt der Beirat in einer Geschäftsordnung.

 

§ 10 Beitragspflicht

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet den durch die Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag durch Bankeinzug zu entrichten.

 

 

§ 11 Satzungsänderungen

 

Satzungsänderungen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf der Mitgliederversammlung. Der Inhalt der Änderung ist den Mitgliedern mit einer Frist von 10 Tagen vor der Versammlung mitzuteilen.

 

 

§ 12 Auflösung des Vereins

 

Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. In diesem Fall wird das Vermögen des Vereins, nach Begleichung aller Verbindlichkeiten, auf den TUS 1905 Oberpleis e.V. ausschließlich der satzungsmäßigen Verwendung zugunsten des Jugendfußballs übertragen.

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Restvermögen an den TUS 1905 Oberpleis e.V., der es ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken zugunsten des Jugendfußballs zu verwenden hat.

 

Die Übertragung des Vermögens erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt Sankt Augustin.

 

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